Grundsätzlich ist es möglich, eine Immobilie zu verkaufen trotz laufendem Kredit. Eine Veräußerung ist allerdings mit einigen Voraussetzungen und finanziellen Folgen verbunden, die sich mitunter aus einem Darlehensvertrag ergeben. Lassen Sie sich von Ihrem Kreditgeber darüber aufklären, welche Optionen Ihr Vertrag öffnet. Mitunter bietet sich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung (gemäß § 489 BGB), wenn die Zinsbindungszeit überstanden ist, ohne dass eine weitere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
Eine Immobilie verkaufen Sie trotz Kredit, wenn die Voraussetzungen im Sinne des gesetzlich eingeräumten Sonderkündigungsrechts erfüllt sind und die vereinbarten Kündigungsfristen für einen Darlehensvertrag eingehalten werden. In Fällen, in denen die Zeit der Zinsfestschreibung noch nicht beendet ist, sollten Sie bedenken, dass der Verkaufserlös mindestens so hoch ist wie die Kreditsumme und außerdem die sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigung“, die von Ihrer Bank in der Regel eingefordert wird, abgedeckt ist.
Sollten Sie Ihre Immobilie verkaufen trotz laufendem Kredit, weil Sie ein neues Haus oder eine Wohnung erwerben möchten, kann das laufende Darlehen durch den neuen Kredit abgelöst werden. In diesem Fall dient Ihre neue Immobilie als Sicherheit für Finanzdienstleister. Mit dem Einverständnis Ihrer Bank lässt sich ein Kreditvertrag auch auf einen Käufer übertragen, wenn dies gewünscht ist. Hier muss im Einzelfall geprüft werden (Bonität etc.), ob dies möglich ist. Als Immobilienmakler sind wir im Raum Stuttgart über unser Netzwerk gerne an Ihrer Seite, wenn Sie bei Finanzierungsfragen und in steuerrechtlichen Zusammenhängen unsere Unterstützung wünschen.
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